ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese vom Besteller (Kunde, Auftraggeber) hiermit anerkannten Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsfälle, welcher Art auch immer und für Nach- und Ersatzlieferungen. Sie können nur durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert werden.

1. Angebote: Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Abbildungen, Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben etc. sind annähernd und unverbindlich.

2. Bestellungen: Die uns gegebenen Bestellungen (Aufträge) sind für den Besteller (Auftraggeber, Kunden) verbindlich und werden durch unsere Auftragsbestätigung oder Faktura auch für uns verbindlich. Nichtlieferfähigkeit unserer Vorlieferanten, Höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen etc. entbinden uns vom Vertrag. Konstruktions- und Formatänderungen, soweit der Kaufgegenstand nicht grundlegend geändert wird, berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt.

3. Preise: Die angegebenen Preise verstehen sich für Endverbraucher inklusive 20% MwSt. und für Unternehmer mit Umsatsteuer-Identifikationsnummer exklusive MwSt., exklusive Verpackung und Verladung.

4. Versand: Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Auch Franko- Lieferungen erfolgen unversichert und auf Gefahr des Empfängers.
Wenn seitens des Kunden keine besonderen Vorschriften erteilt werden, so erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen. Erfolgt keine Versendung durch uns, geht die Gefahr mit Absendung unserer Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über.
Für Bestellungen, die vom Besteller nicht angenommen werden bzw. Retousendungen wegen falscher Lieferanschrift, die nicht unser Verschulden trifft, verrechnen wir zusätzliche Bearbeitungsgebühren von € 24,00 (inkl. 20%MwSt.) für Inlandsendungen und € 36,00 (inkl. 20%MwSt.) für Auslandssendungen.
Unfreie Rücksendungen können wir NICHT annehmen.

5. Lieferzeit: Die angegebene Lieferzeit ist nur annähernd. Bei Überschreitung von mehr als 2 Wochen kann der Besteller unter mittels Einschreibebrief oder E-Mail gesetzter Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, wenn er selbst allen Vertragsverpflichtungen nachgekommen ist. Für Schadenersatzansprüche gilt Punkt 6d. „Auf Abruf" bestellte Waren sind längstens innerhalb eines Jahres, vom Datum der Bestellung an, abzunehmen. Nach Ablauf dieser - oder einer etwa im Einzelfall vereinbarten kürzeren oder längeren - Frist steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl die Ware zu liefern oder den Auftrag zu annullieren und ohne Nachweis der Schadenshöhe eine Stornogebühr von 20% der Auftragssumme zu fordern.

6. Gewährleistung und Schadenersatz: Es besteht sofortige Überprüfungs- und bei Mängel Rügepflicht mittels Einschreibebriefes oder E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .

a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate bei einschichtigem - und 12 Monate bei mehrschichtigen Betrieb (gewerbliche Verwendung) und läuft im Falle der Verwendung der Ware vom Tage des Versandes, sonst vom Tage der Übernahme an. Reklamationen sind bei sonstiger Verwirkung des Gewährleistungsanspruches sofort nach Auftreten des Mangels mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles hievon.
b) Wir leisten Gewähr für sachgemäße Konstruktion, fehlerfreies Material und gute Ausführung der von uns gelieferten Maschinen, indem wir uns verpflichten, alle Teile, welche innerhalb der Gewährleistung nachweisbar infolge fehlerhaften Materials oder unsachgemäßer Ausführung schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, so rasch wie möglich nach unserer Wahl zu reparieren oder auszutauschen. Dabei sind die zur Verfügung gestellten Ersatzteile für den Kunden kostenlos. Fracht- und allfällige Importspesen und die für die Reparatur erforderliche Arbeitszeit sind jedoch vom Kunden zu bezahlen. Für Beschädigungen infolge unsachgemäßer und nachlässiger Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder natürlicher Abnützung, übernehmen wir keine Haftung. Ausgenommen von der Gewährleistung sind in allen Fällen reine Verschleißteile wie Drahtseile, Antriebsketten, Kupplungs- und Bremsbeläge, Gummiräder, Dichtungen, Zündkerzen, Kohlen, Verschleißwerkzeuge, Gummischläuche, Kugellager, Gummibindungen, Batterien, Laubfang- und Staubsäke, Seilzugstarter usw. Ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind ohne Veränderung oder Nacharbeit franko einzusenden. Durch eine Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Sie endet auch für die Ersatzteile und die Garantiereparatur zum gleichen Zeitpunkt wie für den ganzen Liefergegenstand. Für diejenigen Waren oder Warenteile, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir nie im weiteren Umfang, als uns selbst gegen den Unterlieferanten Gewährleistungsansprüche zustehen, die wir einvernehmlich an den Kunden abtreten.
c) Die Gewährleistung erlischt,
1. wenn von anderer Seite als durch uns Eingriffe oder Änderungen an den von uns gelieferten Waren ohne unsere Zustimmung vorgenommen werden, oder
2., wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden; eine Stundung ändert nichts am Verlust des Gewährleistungsanspruches,
3., wenn der Käufer die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt und insbes. die vorgeschriebenen Überprüfungen nicht ordnungsgemäß durchführen lässt.
d) Zum Ersatz von entgangenem Gewinn sind wir in keinem Falle, zu sonstigem Schadenersatz nur bei grobem Verschulden verpflichtet.
e) Bei Gebrauchtmaschinen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
f) Wird eine Ware aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion. Der Kunde hat uns bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.
g) Für Sachschäden, die der Käufer als Unternehmer erleidet, ist jede Ersatzpflicht unsererseits ausgeschlossen (§9 Produkthaftungsgesetz)

7. Zahlungsweise: Mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen gilt netto Kassa bei Lieferung ohne Abzug oder Vorauskassa per Bankübeweisung oder PayPal. Verzugszinsen in Höhe von 1,5% p.m. gelten als vereinbart. Zahlungen sind nur an uns direkt zu richten, unsere Vertreter sind zur Annahme von Zahlungen nicht berechtigt. Ohne unsere Zustimmung anderweitig geleistete Zahlungen sind für den Käufer nicht schuldbefreiend. Bei Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins Terminverlust und damit sofortige Fälligkeit des außenstehenden Fakturenbetrages ein. Soferne die Annahme von Wechseln vereinbart wurde, wobei von Nichtkaufleuten nur Wechsel mit dem Vermerk „nicht an Order" übernommen werden, werden diese, oder Schecks nur zahlungshalber angenommen. Eingehende Zahlungen werden von uns immer zuerst auf Zinsen, dann auf Kapital, bei vereinbarten Teilzahlungen zuerst auf die am längsten fällige Rate, bei mehreren Forderungen auf die am längsten fällige Forderung angerechnet. Anderslautende Widmungen des Kunden sind unwirksam. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Kunden gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälligen Zinsen sowie gerichtlichen und außergerichtlichen Eintreibungskosten, bei Wechselzahlung bis zur erfolgten Einlösung des letzten Wechsels unser Eigentum. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, die Ware in dieser Zeit einem Dritten zu verkaufen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst zu überlassen. Der Kunde ist daher verpflichtet, eine Beschädigung der gekauften Ware, eine auf diese erfolgte Pfändung oder eine Verbringung dieser Waren uns sofort mittels eingeschriebenem Brief anzuzeigen und selbst alles zu unternehmen, wozu er als sorgfältiger Kaufmann bzw. als Verwalter verpflichtet ist, damit wir an unserem Eigentum keinen Schaden erleiden. Bei Einbau und Vermengung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zediert uns der Besteller schon jetzt seine Forderung gegenüber seinem Käufer unwiderruflich bis zur Höhe unserer Gesamtforderung. Bei Weiterverkauf unserer gelieferten Waren handelt es sich um kommissionsweisen Verkauf, weshalb wir am Verkaufserlös bzw. an der eingegangenen Werklohnforderung bei Werkverträgen, ein Absonderungsrecht bis zur Höhe unserer Gesamtforderung besitzen. Dies unabhängig unserer direkten Zahlungsforderung unseren Kunden gegenüber. Wahlweise steht uns bei Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung und Verbindung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt er uns schon jetzt im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehalte zum Wert der neuen Sache Miteigentum an dieser ein und diese unentgeltlich - bis zur Veräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb - für uns verwahren.
9. Rücktritt vom Vertrag: Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen im Verzug, so können wir unter gleichzeitiger Einräumung einer Nachfrist von mindestens 8 Tagen, gerechnet von der Absendung eines Rücktrittschreibens, mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat in einem solchen Fall die Ware unverzüglich franko zurückzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt die Ware bei ihm - gleichfalls auf seine Gefahr und Kosten - abzuholen und der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, bei einer Besitzentziehung oder einer Besitzstörung. Der Kunde hat weiters für die Zeit von der Absendung der Ware bzw. der Bereitstellungsanzeige an ihn bis zum Wiedereintreffen der Ware bei uns ein Benützungsentgelt in der Höhe der ortsüblichen Mietgebühr sowie Ersatz für die in dieser Zeit eingetretene Beschädigung und sonstige Wertminderung der Waren, für die uns etwa entstandenen Demontage- und Transportkosten sowie sonstigen uns durch die Aufhebung des Vertrages entstandenen Schaden zu leisten. Falls die Ware nicht versendet wurde, gilt der vereinbarte Tag der Übernahme als Versendungstag. Der Kunde hat Anspruch auf Rückzahlung des von ihm bezahlten, nach Abzug obiger Forderungen verbleibenden Kaufpreisteiles. Eine Verzinsung desselben erfolgt nicht.
Wahlweise sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis eines Schadens anstelle der ortsüblichen Mietgebühr eine Stornogebühr von 20% der Auftragssumme zu fordern. Von der Lieferung können wir überdies ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn über das Vermögen des Kunden Ausgleich oder Konkurs eröffnet wird oder uns Umstände in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen bekannt werden, durch die die entstandene Forderung nicht mehr ausreichend besichert erscheint. Bei nicht marktgängigen Waren (Sonderanfertigungen) sind wir in einem solchen Fall berechtigt, die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem Kunden zur Verfügung zu stellen und hiefür den entsprechenden Anteil des Kaufpreises zu verlangen.

10. Reparaturen: Bei Übernahme von Reparaturen verlangen wir eine Kostenvoranschlagsgebühr von € 24,00 (inkl. 20% MwSt.) für Kleingeräte (Großgeräte € 36,00). Diese wird im Falle einer durchgeführten Reparatur dem Reparaturpreis gegenverrechnet.

Die reparierte Ware ist binnen 14 Tagen nach Verständigung von der erfolgten Reparatur und Rechnungslegung abzuholen.
Für in dieser Frist nicht abgeholte Waren wird das für Lagerhalter ortsübliche Lagergeld verrechnet. Waren, die binnen 3 Monaten nach obigem Zeitpunkt nicht abgeholt sind, können von uns freihändig verkauft werden.
Der Erlös dient in erster Linie zur Abdeckung unserer Ansprüche. Schadenersatzansprüche gegen uns im Zusammenhang mit einem solchen Verkauf können - außer bei grobem Verschulden - nicht erhoben werden.
Die reparierte Ware kann nur gegen Bezahlung der Reparaturkosten und allfälliger Nebenspesen ausgefolgt werden. Eine Übersendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und stets auf dessen Gefahr und Kosten, die im vorhinein zu bezahlen sind.
Bei Reparaturaufträgen erstreckt sich unsere Gewährleistung nur auf die sachgemäße Ausführung der Reparatur und die bei der Reparatur erneuerten Teile, nicht auf das reparierte Gerät selbst. Im übrigen gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Lieferung.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich und es ist eine Überschreitung bis 20% der Voranschlagssumme zulässig.
Bei Übernahme einer Ware zur bloßen Feststellung des Schadens und/oder Erstellung eines Kostenvoranschlages ist die Ware binnen 14 Tagen nach erfolgter Verständigung von der Feststellung des Schadens und/oder Erstellung des Kostenvoranschlages abzuholen, falls bis dahin kein Reparaturauftrag erteilt wurde.

Es gilt österreichisches Recht. Der Gerichtsstand ist Wien.